Podologie – ein neues Berufsbild

Der Begriff Podologie ist aus dem Griechischen hergeleitet und bedeutet Podo = der Fuß und logie = die Lehre.

Mit dem Podologengesetz, das mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber erstmals bundesweit eine Ausbildung zum Medizinischen Fußpfleger/Podologen geregelt. Die Podologie ist ein Medizinal-Fachberuf, der sich mit der nicht ärztlichen Heilkunde und der medizinisch indizierten Komplexbehandlung des Fußes befasst. Diese besondere Fachqualifikation unterliegt der staatlichen Anerkennung im Rahmen einer zweijährigen Ausbildung mit abschließender Prüfung und ist die Voraussetzung zur Führung des Titels Podologin.

Die Zuständigkeitsbereiche einer Podologin sind vielseitig und ergeben sich aus den Bereichen Orthopädie, Innere Medizin und Dermatologie. Die Behandlung erfolgt sowohl präventiv, rehabilitativ als auch therapeutisch.

Zu den Patienten mit der Indikation einer podologischen Komplexbehandlung gehören u. a. Diabetiker, Rheumapatienten, Klienten mit Durchblutungsstörungen, Nervenschädigungen und die Versorgung des Fußes nach operativen Eingriffen.

Behandlungsmethoden und Tätigkeitsfeld der Podologin

Impressum:
Daniela Notthoff - Podologin, Mail: Kontakt@Podologie-Notthoff.de
Schlossplatz 8, 15711 Königs-Wusterhausen, Tel: 033 75 - 52 94 250